Schalenwild im Freistaat Sachsen

 

Im Freistaat Sachsen erfolgt die Hege und Bejagung (Bewirtschaftung) aller Schalenwildarten auf der Grundlage der gesetzlichen Vorgaben des Bundesjagdgesetzes, des Landesjagdgesetzes und der dazu erlassenen Verordnungen (siehe dazu auch "Das Jagdrecht im Freistaat Sachsen" von Schneider und Rincke, Deutscher Gemeinde-Verlag).

 

Der LJVSN hat zur Unterstützung und Weiterbildung seiner Mitglieder sowie zur Entscheidungsfindung in Vorbereitung von Stellungnahmen des Verbandes in Anhörungen zu Gesetzen und Verordnungen einen Schalenwildausschuss gebildet, der unter der Leitung eines Vizepräsidenten steht. In dem Schalenwildausschuss sind alle Jägerschaften vertreten. Dieser Ausschuss trifft sich jährlich zu einer Beratung, um Probleme zu diskutieren, Weiterbildungsmaßnahmen zu organisieren, die Jagdstrecken zu analysieren, den Waldzustandsbericht zu beraten und Schlussfolgerungen für die Jagd abzuleiten sowie um dem Ministerium Vorschläge zu unterbreiten.

 

Ein wichtiger Teil der Hege und Bejagung des Wildes ist jedoch die Berücksichtigung der berechtigten Ansprüche der Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft, des Naturschutzes sowie des Tier- und Artenschutzes. Dazu halten wir enge Kontakte zu den entsprechenden Verbänden sowie zur Arbeitsgemeinschaft „Lebensraum Rotwild“ im DJV und zur Deutschen Wildtierstiftung. Durch Teilnahme an wissenschaftlichen Veranstaltungen und durch die Organisation eigener Tagungen werden neue Kenntnisse gewonnen und in vielfältiger Weise an unsere Jäger vermittelt. Im Vordergrund steht u. a., die Wanderwege unserer großen Schalenwildarten zu verbessern, um die genetische Vielfalt zu erhalten.

 

 

Zur Hege und Bejagung von Rotwild, Damwild und Muffelwild wurden „Schalenwildgebiete“ ausgewiesen. In diesen Gebieten haben sich revierübergreifende Hegegemeinschaften gebildet, um die Hege und Bejagung dieser großräumig lebenden Wildarten in ihrem gesamten Lebensraum optimal zu ermöglichen.

 

Um die Gründung dieser Hegegemeinschaften zu erleichtern, haben sowohl der LJVSN wie auch die Oberste Jagdbehörde Vorschläge für eine Hegegemeinschaftsordnung zur Verfügung gestellt. Darin sind die Aufgaben und Pflichten einer Hegegemeinschaft geregelt. Neben den Hegegemeinschaften für Rot-, Dam- und Muffelwild haben sich lokal aber auch Hegegemeinschaften für das Rehwild gebildet. Auch für die Hege und Bejagung des Schwarzwildes wären Hegegemeinschaften sehr wichtig. Obwohl Vorschläge dazu vorhanden sind, haben sich für diese Wildart aber noch keine Zusammenschlüsse von interessierten Jägern gebildet.

 

 

 

 

 

 

Ausgewiesene Schalenwildgebiete und deren Hegegemeinschaften (HG)


  1. Rotwildgebiete

    • Erzgebirge-Vogtland mit 159.648 ha als HG

    • Königsbrücker Heide mit 18.748 ha als HG

    • Thiendorf mit 8.100 ha als HG

    • Laußnitzer Heide mit 29.180 ha als HG

    • Ostsachsen mit 156.283 ha und folgenden HG

      • Hubertuseck

      • Muskauer Heide

      • Niederschlesische Heidelandschaft

      • Lohsa-Spreetal

      • Hoyerswerdaer Land

    • Sächsische Schweiz rechtselbisch (mit Nationalpark ca. 38.100 ha)

    • Sächsische Schweiz linkselbisch mit ca. 22.875 ha als HG

    • Dresdner Heide mit 4.892 ha

    • Tharandter Wald mit 15.341 ha als HG

    • Nordsachsen mit 132.820 ha und folgenden HG

      • Annaburger Heide

      • Dahlener Heide/Wermsdorfer Wald

      • Dübener Heide

    • Werdauer Wald mit 6.556 ha als HG

    • Mühltroff mit 5.982 ha als HG



  1. Damwildgebiete

    • Ostsachsen mit 39.676 ha mit nachfolgenden HG

      • Hohe Dubrau

      • Piskowitz/Hahnenberg

    • Moritzburg mit 26.269 ha als HG

    • Colditz mit 18.040 ha als HG

    • Hohenstein-Ernstthal mit 54.197 ha als HG



  1. Muffelwildgebiete mit nachfolgenden Hegegemeinschaften

    • Königshainer Berge mit 15.206 ha

    • Czorneboh mit 4.705 ha

    • Polenztal mit 7.559 ha

    • Liebstadt mit 7.339 ha

    • Beerwalde mit 9.436 ha

    • Heinzebank mit 11.452 ha

    • Leisnig mit 4.500 ha

    • Mittweida mit 7.888 ha

    • Vogtland mit 34.475 ha


Kontakte zu den jeweiligen Hegegemeinschaftsleitern können über die Geschäftsstelle des LJV Sachsen hergestellt werden.

 

 

Hege und Bejagung des Schalenwildes

 

Die Abschussplanung erfolgt aufgrund einer langjährigen Streckenanalyse, der lokalen Lebensgrundlagen des Wildes, der Verbiss- und Schälschadenerfassung und der Vorgabe der Obersten Jagdbehörde (Verordnung über die Jagd - Sächsische Jagdverordnung vom 29. Oktober 2004). Auf dieser Grundlage ist auch die Abschussmeldung jährlich in Form einer Streckenliste einzureichen.

Die Altersklasseneinteilung des Schalenwildes im Freistaat Sachsen weicht vor allem beim männlichen Schalenwild von der Einteilung in anderen Bundesländern ab. Die fehlende bundeseinheitliche Regelung erschwert den Jägern die Jagdausübung in anderen Bundesländern. Da auch die Jagdzeiten auf einige Wildarten von den Ländern abweichend von der Bundesjagdzeiten-VO festgelegt werden können, bestehen damit zusätzlich Erschwernisse bei der Ausübung der Jagd.

Jagd- und Schonzeiten im Freistaat Sachsen
als pdf-Datei

Die Jagd wird als Einzel- oder Gruppenansitz als Pirsch, als Ansitz-Drückjagd oder auch als Intervalljagd durchgeführt, um so die Beunruhigung des Wildes zu minimieren. Die Jagdstrecken werden an Hand der Abschusspläne kontrolliert und der Abschuss wird entsprechend der Erfordernisse angepasst.

Eine nicht unerhebliche Stresssituation erlebt das Schalenwild dort, wo die Wölfe jagen. Es sind bereits deutliche Einwirkungen auf die Bestände festzustellen. Allerdings soll ein vom Ministerium gefördertes Wolfsmanagement mit helfen, Konfliktpotentiale abzubauen.

Tabelle der jährlichen Wildstrecke im Freistaat Sachsen als pdf-Datei

Zu beachten ist, dass beim Reh- und Schwarzwild ein hoher Anteil an Fallwild, vorwiegend Unfallwild, in das Gesamtergebnis einfließt. Deshalb werden von den Jägern große Anstrengungen unternommen, um durch Abwehrmaßnahmen an Straßen (Wildwarnreflekoren) diese Verluste zu minimieren.

Die Jagd in den Jagdbezirken des Freistaates (landeseigene Flächen) wird durch eine Jagdnutzungsanweisung für die jeweiligen Forstbezirke geregelt.

Vom LJVSN wurden u. a. für das Schalenwild Informationsblätter herausgegeben.