Die Jägerausbildung im Freistaat Sachsen


Für jeden Natur- und Jagdinteressierten stehen die Jungjägerausbildungskurse der Jägerschaften offen. In Jahres-, Halbjahres-, Wochen- und Kompaktkursen werden die für die Jägerprüfung erforderlichen fachlichen Kenntnisse von Praktikern und Spezialisten vermittelt. Mit umfangreichem Lehrmaterial, Folien, Büchern, DVD, PowerPoint-Präsentationen, Präparaten, Tafeln und praktischen Übungen sowie einer intensiven Schießausbildung werden in mindestens 120 Stunden die vielfältigen Ausbildungsinhalte veranschaulicht.

Von Vorteil ist es natürlich, wenn man bereits schon die Möglichkeit hat, in der Jagdpraxis mitzuarbeiten. Das vielseitige Programm aus diversen Wissensgebieten verlangt auch einen hohen Anteil an Selbststudium und die Bereitschaft, sich intensiv auf die Jägerprüfung vorzubereiten. Nur die Angler und Jäger stellen sich einer staatlichen Prüfung. „Naturschützer“ kann man sich in anderen Naturschutzvereinen nennen, ohne sich einer Prüfung unterziehen zu müssen. In der Sächsischen Jagdverordnung vom Jahr 2004 sind die konkreten Bedingungen zur Jägerprüfung zusammengestellt (SächsJagdVO).

Die Jägerprüfung kann man im Freistaat Sachsen nur absolvieren, wenn man eine entsprechende Ausbildung nachweisen kann. Darüber hinaus prüft der Staat auch die Zuverlässigkeit des Antragstellers für die Jagdscheinerteilung nach bestandener Jägerprüfung! Das Vertrauen, Schusswaffen zu führen, erfordert eine absolute Zuverlässigkeit.

Die Jägerprüfung wird von den Unteren Jagdbehörden der Landratsämter bzw. kreisfreien Städte organisiert und von einem ehrenamtlichen Prüfungsausschuss unterstützt.

Die Jägerprüfung gliedert sich in drei Prüfungsteile:

  1. Jagdliches Schießen in den Disziplinen Stehender Bock, laufender Überläuferkeiler, Kipphase und Wurftaube,

  2. Schriftliche Prüfung im „multiple-choice-Verfahren“, d. h. von 3 Antworten ist nur eine zutreffend: 205 Fragen sind in den 4 Fächern zu beantworten, dabei müssen mindestens 60 % der Fragen richtig beantwortet werden

  3. Mündlich-praktische Prüfung, inklusive Waffenhandhabung: in maximal 10 min/Fach werden die Kenntnisse getestet.

Wer die Falknerprüfung ablegen will, braucht das Fach Waffen und die Schießprüfung (Teil 1) nicht zu absolvieren. Zusätzlich gibt es dann ein Fach Falknerei im schriftlichen Teil und im mündlich-praktischen Teil der Prüfung.

Seit dem Jahr 2004 werden jährlich 2 Jägerprüfungen durchgeführt zu denen ca. 400 Teilnehmer kommen. Fast 85 % der eingeschriebenen Prüflinge haben in den letzten Jahren die Jägerprüfung erfolgreich bestanden. Erst mit dem 4. Jahresjagdschein ist man i. d. R. jagdpachtfähig und kann sich um einen Jagdbezirk bewerben. Bis dahin ist man berechtigt, mit einer Jagderlaubnis die Jagd auszuüben und Erfahrungen zu sammeln. Sollte man in einem Eigenjagdbezirk oder Gemeinschaftlichen Jagdbezirk keine Jagdmöglichkeit erhalten, kann man in einem Verwaltungsjagdbezirk (des Staatsbetriebes Sachsenforst) einen Jagderlaubnisschein (Begehungsschein) erwerben.

Im Übrigen besteht, wie überall im Leben und im Beruf, das Erfordernis, sich auch bei der Jagd ständig fortzubilden. Es gilt, immer neue Erkenntnisse aufzunehmen und entsprechend, vor Ort anzuwenden. Bei der Jagd gibt es keine Universallösung für alle Fälle. Jede Wildart verlangt ein spezielles Eingehen auf deren Situation und Lebensweise. Was in einem Jagdbezirk ideal funktioniert, muss anderswo nicht die gleiche Wirkung zeigen. Jede Handlung bei der Jagd sollte vorher durchdacht sein und die Folgen berücksichtigen.