Die Naturschutzarbeit der Mitglieder des Landesjagdverbandes Sachsen e. V. ist sehr vielgestaltig. Große Bedeutung messen die Jäger der Förderung selten gewordener Wildarten durch Biotophegemaßnahmen, wie der Pflanzung von Hecken, der Pflege von kleinen Waldwiesen und anderer den Lebensraum verbessernder Maßnahmen, bei. Besonders wichtig für den Schutz der Kulturlandschaft und ihrer Pflanzen und Tiere ist die jagdliche Nutzung der Wildarten, bei der durch selektive, reduzierende oder regulierende Eingriffe in die Populationen nicht nur ein hochwertiges Nahrungsmittel gewonnen sondern gleichzeitig ein unverzichtbarer Beitrag zur Erhaltung des Gleichgewichts und zur Förderung im Bestand gefährdeter oder vom Aussterben bedrohter Tierarten geleistet wird.

Besonders hervorzuhebende Aktivitäten sind die Bemühungen zur Senkung der Fuchsdichte zum Schutz des Niederwildes und der nichtjagdbaren Bodenbrüter sowie die Reduzierung oder Regulierung der Schalenwilddichte zur Unterstützung des Waldumbaus und zur Senkung der Verbiss- und Schälschäden an Waldverjüngungen. Darüber hinaus beteiligen sich die Jäger natürlich auch an der Betreuung geschützter Biotope (s. § 30 BNatschG i. V. m. § 21 SächsNatSchG), wie bspw. Streuobstwiesen und höhlenreiche Altholzinseln, der Ausbringung von Nisthilfen sowie an der nachhaltigen Landschaftsgestaltung.

Durch die Anerkennung des Landesjagdverbandes Sachsen e. V. als Naturschutzverband auf der Grundlage von § 29 Bundesnaturschutzgesetz im Oktober 1995 hat der Jagdverband die Möglichkeit erhalten, in Anhörungsverfahren zu Gesetzen, Verordnungen oder Bauvorhaben seine Auffassung darzustellen und für den Schutz der Natur einzutreten.

Beiträge zum Naturschutz

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ASP – Änderungen der Allgemeinverfügung vom 19. Juli 2023 zur Festlegung der Sperrzone II (gefährdetes Gebiet) und weitere Anordnungen

7. Mai 2024|ASP, Fachliche Arbeit im LJVSN, Schwarzwild, Wildmonitoring|

Die 1. Änderung der Allgemeinverfügung zur Festlegung der Sperrzone I (Pufferzone) und weitere Anordnungen vom 20. April 2023 beinhaltet die Veränderung der Sperrzone I in den Landkreisen Görlitz, Bautzen, Mittelsachsen, Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Nordsachsen und Meißen sowie der Landeshauptstadt Dresden.